Tarifvertragliche Inhaltsnormen wirken
direkt auf die Arbeitsverhältnisse der
tarifgebundenen Arbeitnehmer ein,
verändern sie aber nicht.
Sie regeln Fragen der Form und des Inhalts von Arbeitsverträgen. Dabei
können Inhaltsnormen die Bedingungen des Arbeitsvertrages grundsätzlich nur
verbessern, da gemäß § 4 Abs. 3 BGB günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag
vorgehen.
Zu den Inhaltsnormen gehören auch Zulassungsnormen, die
die im Gesetz an verschiedenen Stellen für grundsätzlich zwingende Normen
vorgesehene einzelvertragliche Abweichungsmöglichkeit öffnen (z.B. § 4 Abs.
4 Entgeltfortzahlungsgesetz)
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