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im Straßenverkehr
(recht.straf.bt.strassenverkehr)
    

Mit Straßenverkehr wird jede Art der Fortbewegung mittels Fahrzeugen, Fahrrädern oder Fußgängern auf jedermann, oder bestimmten Nutzern (z.B. Radfahrern) zugänglichen Flächen bezeichnet. Unerheblich ist es, wem das Eigentum an der Fläche gehört. Entscheidend ist, dass die Fläche für den Verkehr freigegeben ist. Das ist z.B. bei bei einem Parkplatz für die Gäste eines Restaurants der Fall (BGHSt 16, 7).

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Auf diesen Artikel verweisen: § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs Werbung: