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Im Zivilrecht spricht man von hypothetischer Schadensursache (= Reserveursache), wenn der Schädiger einwendet, dass der Schaden auch aufgrund eines anderen Ereignisses eingetreten wäre. Die Frage der Beachtlichkeit einer solcher Einwendung ist eine Frage der Zurechnung des Schadens.
Die Frage ob eine Reserveursache die Zurechnung unterbricht ist seit Inkrafttreten des BGB umstritten. In drei Fallgruppen besteht Einigkeit:.
In den Anlagefällen, in denen in der geschädigten Sache oder Person bereits eine Schadensneigung angelegt war die zu gleichem Schaden geführt hätte, haftet der Schädiger nur für die durch den früheren Schadenseintritt entstandenen Nachteile.
Beispiel 1: A fährt den B an. B wird dadurch erwerbsunfähig. Allerdings war B aufgrund einer chronischen Krankheit so schwer beeinträchtigt, dass er im nächsten Jahr auch aufgrund dieser Krankheit nicht mehr hätte arbeiten können.
Beispiel 2:B sitzt mit seinem schwerkranken Wellensittich im Wartezimmer des Tierarztes, der Vogel soll eingeschläfert werden. Während des Wartens versetzt die Katze des ebenfalls wartenden C dem Vogel einen tödlichen Hieb.
Auf die hypothetische Verantwortlichkeit eines Dritten kann sich der Schädiger nicht berufen, wenn dann der Dritte gehaftet hätte.
Beispiel: A nimmt dem B die Vorfahrt. Der Wagen des B erleidet dabei einen Totalschaden. Später brennt die C gehörende Garage ab, in der B seinen Wagen tagsüber gegen Entgelt abstellt.
In den übrigen Fällen, z.B. wenn durch die hypothetische Ursache kein Anspruch gegen einen Dritten entstanden wäre, ist die Lösung umstritten. Der BGH geht davon aus, dass durch die schädigende Handlung ein ein Schadenersatzanspruch entstanden ist, der Vermögensbestandteil wird. Er kann dann durch spätere hypothetische Ereignisse nicht mehr berührt werden. Nur hinsichtlich Dauerschäden sind die hypothetischen Ursachen zu berücksichtigen.
Beispiel: A hat einen Hund, der von B überfahren wird. In der Nacht darauf schlägt in die Hundehütte der Blitz ein, der ansonsten kerngesunde Hund wäre dabei mit Sicherheit umgekommen.
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