Von hoheitlicher Maßnahme spricht man beim Verwaltungsakt bei einer vom Willen des betroffenen unabhängigen Willensäußerung einer Behörde (Peine, Allgemeines Verwaltungrecht, Rn. 112).
Auf diesen Artikel verweisen: Hoheitsakt * hoheitlicher Eingriff * Verwaltungsakt (VA)