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Hochverrat
(recht.straf.bt)
    

Mit Hochverrat wird der gewaltsame Angriff auf den Bestand oder die Verfassung eines Staates bezeichnet. Hochverrat ist gemäß §§ 81, 82 StGB ein Verbrechen. Der Hochverrat gegen den Bund kann mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Separatismus * Staatsschutzdelikte Werbung: