slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Hochschule
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Hochschule ist der Oberbegriff für Universität (= wissenschaftliche Hochschule), pädagogische Hochschule, Kunsthochschule und Fachhochschule.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Relegation/relegieren * Universität * notwendige Verteidigung * akademische Grade/Hochschulgrade Werbung: