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Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
- daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
- daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
- daß sie die Waffen offen führen und
- daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung „Heer” einbegriffen.
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