Heizöltanks sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19 g Abs. 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes. Entsprechend unterfallen sie der hessischen Anlagenverordnung (VAwS). Die Anlagenverordnung sieht eine Reihe von Pflichten vor. Dazu gehört die Pflicht Heizöltanks prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndete wird.
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