slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Handlungsreisender
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Handlungsreisender wird ein Handelsvertreter oder Handlungsgehilfe bezeichnet, der damit beschäftigt ist, außerhalb des Betriebs des Prinzipals in dessen Namen und auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen (§ 55 HGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Prinzipal Werbung: