Der Handlungsbegriff im Strafrecht ist umstritten. Es existieren mehrere konkurrierende Handlungslehren.
- finale Handlungslehre
- soziale Handlungslehre
- naturalistisch-kausale Handlunglehre
Nach der herrschenden sozialen Handlungslehre liegt eine Handlung bei jedem vom Willen beherrschten oder beherrschbaren sozialerheblichen menschlichen Verhalten vor.
Gemäß der finalen Handlungslehre ist Handlung nur jedes bewußt auf einen Erfolg gerichtete Verhalten.
Die ältere naturalistisch-kausale Handlungslehre, sieht in jedem durch eine willkürlich Körperbewegung verursachten Kausalvorgang eine Handlung.
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