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Habilitation
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Die Habilitation ist eine der in § 44 Abs. 1 Nr. 4 HRG genannten zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die je nach Anforderung der Stelle, Voraussetzung für die Einstellung als Professorin oder Professor sein kann.

Grundsätzlich genügen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1- 3 HRG für die Einstellung ein abgeschlossens Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion nachgewiesen wird.

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