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Grundtschuld, Übernahmeklausel
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

  1. Beschreibung der Grundschuld und der Höhe der Valutierung
  2. Erklärung des Erwerbers der Übernahme der dinglichen Haftung/Grundschuld
  3. Erklärung des Erwerbers einer Haftungsfreistellung im Innen- und Außenverhältnis
  4. Abtretung der Eigentümer-/Rückgewähransprüche durch den Veräußerer an den Erwerber und Eintragung dieser Abtretung (für die Zeit bis zur Eigentumsumschreibung)
  5. Einholung der Haftentlassungserklärung der Bank durch den Notar
  6. Vorbehaltlich der Genehmigung der Gläubigerin:
    1. Erklärung des Eintritt des Erwerbs an Stelle des Veräußeres in die Sicherungsabrede
    2. Änderung der besicherten Verbindlichkeiten des Sicherungsvertrages
    3. Erklärung bezüglich des Erlöschens der persönlichen Haftung des Erwerbers
    4. Abstraktes Schuldanerkenntnis bezüglich des Darlehens gegenüber der Gläubigerin
    5. Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Erwerbers

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Auf diesen Artikel verweisen: Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung * Skript Grundstücksrecht Werbung: