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Mit Gotteslästerung wurde die früher gemäß § 166 StGB mit Strafe bedrohte, öffentliche, Ärgenis errgende Beschimpfung Gottes bezeichnet. Durch das 1. Strafrechtsreformgesetz wurde die Strafbarkeit der Gotteslästerung, durch die Strafbarkeit der öffentlichen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen in § 166 StGB ersetzt.
Siehe auch unter Religionsvergehen.
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