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Gottesfriede
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Gottesfriede wurde im Mittelalter ein auf kirlichen Vorschriften beruhendes Verbot der Fehde bezeichnet. Dabei konnte der Gottesfriede für bestimmte Personengruppen (pax), Ortschaften, kirliche Bereiche oder Tage (treuga dei) gelten.

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