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goldene Bulle
(recht.geschichte.14)
    

Als goldene Bulle wird ein Erlass von Karl IV aus dem Jahr 1356 bezeichnet, in welchem er das Wahlsystem für die deutschen Könige auf eine Mehrheitswahl durch die Kurfürsten festlegte. Die goldene Bulle behielt ihre Gültigkeit bis zum Untergang des 1. deutschen Reichs im Jahr 1806.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kaiser des heiligen römischen Reichs (deutscher Nationen) und Könige Deutschlands * Reichsverweser/provisor * Bulle * Zweischwerterlehre * Reichsrecht Werbung: