|
Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände
- Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen,
- ein Veräußerungsvertrag und
- Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten,
- Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie
- ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
-
Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.
Werbung:
| |