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Gläubigeraufruf
(recht.zivil.materiell.gesellschaft)
    

Mit Gläubigeraufruf wird die, idR im Bundesanzeiger, zu veröffentlichende, Mitteillung bezeichnet, dass sich eine GmbH/UG in Liquidation befindet, verbunden mit der Aufforderung an die Gläubiger sich zu melden und Ansprüche geltend zu machen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Werbung: