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Girokonto
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.)
    

Inhalt
             1. Erfüllung durch Zahlung auf Girokonto

Mit Girokonto wird ein Konto bei einem Kreditinstitut bezeichnet, mit dem der Kontoinhaber am bargeldlosen Giralgeld-Verkehr teilnehmen kann. D.h. mit einem Girokonto ist es möglich Überweisungen von anderen Konten zu empfangen und Überweisungen auf andere Girokonten vorzunehmen (§ 676f BGB).

Dem Girokonto liegt ein Girovertrag zugrunde.

1. Erfüllung durch Zahlung auf Girokonto

Leistungen auf ein Girokonto sind Leistungen an Erfüllungs statt und müssen vom Gläubiger daher angenommen werden um zur Erfüllung zu führen.

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Auf diesen Artikel verweisen: BankCard ec/Maestrocard * Pfändungsschutzkonto (P-Konto) * Girovertrag Werbung: