slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gift i.S.v. § 224 StGB
(recht.straf.bt.224)
    

Gift i.S.d. § 224 StGB ist jeder organische oder anorganische Stoff der unter Berücksichtigung der körperlichen Verfassung des Opfers geeignet ist, durch seine chemisch/chemisch-physikalsiche Wirkung die Gesundheit des Opfers zu beschädigen (Schönke/Schröder/Stree StGB § 224 Rn 2b).

Beispiel: Zyankali, Stechapfelsamen etc.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung Werbung: