slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Art. 30 GG
(gesetz.gg)
<< >>
    

Dei Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere gesetzliche Regleung trifft oder zuläßt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kompetenz der Bundesländer Werbung: