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Artikel Diskussion (5)

Zu diesem Artikel gibt es 5 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

05.04.11 Benatrevqre : Dieser Artikel 23 GG a.F. galt ***wohlgemerkt*** bis zum 3.10.1990, vgl. dazu z.B. Schönfelder, \"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland\", Fußnote 1 zu Art. 144 GG: \"Bezieht sich auf Art 23 in der bis zum 3.10.1990 geltenden (...)\"
30.08.10 Anonym : wenn der art 23 seit dem 29.9.1990 nicht mehr existierte, wie können dann die neuen bundesländer der brd am 3.10.1990 beitreten?
02.07.09 info: Danke für den Hinweis
02.07.09 info: Danke für den Hinweis
01.07.09 Jonathan: Im Text befindet sich ein Fehler: .... Würrtemberg-Baden udn Würrtemberg-Hohenzollern Ich bitte, dass udn in ein und umzuändern. Danke