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Gewohnheitsverbrecher
(recht.geschichte.straf)
    

Aus dem Menschenbild der Nazis entsprungener Begriff zur Bezeichnung von Menschen, die mindestens drei Straftaten begangen haben. Wurde 1933 in § 20a StGB (a.F.) eingefügt und mit Inkrafttreten des 1. Strafrechtsreformgesetzes 1969 wieder aufgehoben.

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