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gewöhnliche Erhaltungskosten
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Gewöhnliche Erhaltungskosten sind regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen die dem Erhalt der Sache dienen.

Beispiele: Kfz-Inspektion, Futterkosten aber nicht die Mastkosten, Beseitigung von kleineren Schäden.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 2124 BGB Erhaltungskosten * § 994 BGB Notwendige Verwendungen Werbung: