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Gewissensfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Neben der Glaubensfreiheit gewährt Art. 4 Abs 1 GG auch die Gewissensfreiheit. Daraus folgt der Schutz des Habens, Äußerns und Handelns von bzw. gemäß Gewissensentscheidungen.

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