Gewinn ist im Steuerrecht der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen des aktuellen Jahres und dem des Vorjahres, zuzüglich Entnahmen und nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben und abzüglich der Einlagen (§ 41 EStG).
Siehe auch unter Profit.
Auf diesen Artikel verweisen: Gewinnsteuern * Rücklagen/Rückstellungen * Profit