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Gewerberecht
(recht. und recht.ref.verw1)
    

Mit Gewerberecht, wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das die Ausübung von Gewerbe regelt. Man unterscheidet dabei zwischen dem personenbezogenen Gewerberecht (GewO, HandwerksO, GastG) und dem anlagenbezogenen Gewerberecht (z.B. BImschG, AnlageVO und AtomG).

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