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Gesetzliche Rentenversicherung, Rentenberechnung
(recht.zivil.materiell.familie.va)
    

Die vom Arbeitnehmer gesammelten Entgeltpunkte (E) werden zur Berechnung der Altersrente mit dem Zugangsfaktor (Z) dem Rentenfaktor und (R) dem aktuellen Rentenwert (W) multipliziert.

Rente = E * Z * R * W.

Der Zugangsfaktor beträgt bei voller Beitragszeit 1. Für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme werden 0,3 % je Monat abgezogen. Für jeden Monat spätere Inanspruchnahme 0,5 % je Monat dazu gerechnet. Der Rentenfaktor beträgt bei Altersrente 1 und bei Witwenrenten 0,5. Der aktuelle Rentenwert wird von der Rentenversicherung auf Basis der Gesamtrenteneinahmen berechnet.

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