|
Mit "Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" wird das von den Nationalssozialisten erlassene Gesetz bezeichnet, mit dessen Hilfe jüdische Rechtsanwälte aus dem Beruf gedrängt wurden. Ergänzend wurde das Rechtsberatungsgesetz erlassenen, mit dem die Rechtsberatung Anwälten vorbehalten wurde. Das führte im Zusammenspiel dazu, dass die aus dem Beruf gedrängten Anwälte auch nicht mehr rechtsberatend tätig werden konnten.
Werbung:
| |