Mit gesetzlicher Zinssatz wird der Zinssatz bezeichnet der gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Er ist in § 246 BGB geregelt und liegt bei 4 %.
Vom gesetzlichen Zinssatz ist der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu unterscheiden, der z.B. gemäß § 248 BGB bei Verzug geschuldet wird.
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