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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(recht.zivil.materiell.sonder.wettbewerb)
    

Das UWG enthält Regeln, die den Wettbewerb vor unlauteren Maßnahmen schützen sollen.

Mit der letzten Änderung im Frühjahr 2004 ist zusätzlich zur Generalklausel des § 1 UWG ein spezielles Verbote von Spam und Cold-Calls in § 7 UWG hinzukommen.

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Auf diesen Artikel verweisen: UWG * Lauterkeitsrecht Werbung: