Geschäftsräume iSd § 123 StGB sind Räume, die für eine gewisse Dauer für gewerbliche, wissenschaftlich, künstlerische nicht notwendigerweise auf Gewinnerzielung gerichtete Zwecke dienen (OLG Köln 1982, 2740).
Auf diesen Artikel verweisen: § 123 StGB Hausfriedensbruch * Hausfriedensbruch