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Geschäftsführung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Geschäftsführung wird das mit der Geschäfsleitung betraute Organ einer Gesellschaft bezeichnet. Z.B. bei der Aktiengesellschaft der Vorstand und in der GmbH der oder die Geschäftsführer gemäß § 6 GmbHG.

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