slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gesamtgut
(recht.zivil.materiell.familie.gueterrecht)
    

Mit Gesamtgut bezeichnet man das Eigentum, das beiden Ehegatten als Gesamthandsgemeinschaft gehört. Gesamtgut gibt es nur in Verbindung mit dem Güterstand der Gütergemeinschaft. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gütergemeinschaft * Sondergut * Vorbehaltsgut Werbung: