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Gesamtgut
(
recht
.
zivil
.
materiell
.
familie
.
gueterrecht
)
Mit Gesamtgut bezeichnet man das Eigentum, das beiden Ehegatten als
Gesamthandsgemeinschaft
gehört. Gesamtgut gibt es nur in Verbindung mit dem
Güterstand
der
Gütergemeinschaft
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Gütergemeinschaft
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Sondergut
*
Vorbehaltsgut
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