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Gerichtshilfe/Jugendgerichtshilfe
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Mit Gerichtshilfe wird eine bei den Gerichten eingerichtete Stelle bezeichnet, deren Aufgabe die Mithilfe bei der Gewinnung der Tatsachengrundlage für die Rechtsfolgenentscheidung und die zukünftige Behandlung des Täters ist. Sie dient nicht der Sammlung von Material zur Be- oder Entlastung des Täters.

Die Jugendgerichtshilfe hat entsprechende Aufgaben in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Dort ermittelt sie z.B. die Tatsachen für die Buerteilung der geistigen und sittlichen Reife eines Heranwachsenden.

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