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Gericht für den öffentlichen Dienst der europäischen Union
(recht.eu)
    

Mit Gericht für den öffentlichen Dienst der europäischen Union wird das für Streitsachen zwischen den Gemeinschaften und deren Bediensteten gemäß Artikel 236 EG-Vertrag und Artikel 152 EAG-Vertrag zuständige Gericht bezeichnet.

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