Mit Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft wird im strafrechtlichen Revisionrecht die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu einer Revision des Angeklagten bezeichnet (§ 347 Abs. StPO). Die Gegendarstellung ist an das Gericht zu richten und enthält einen Antrag sowie eine entsprechende Begründung.
Staatsanwaltschaft
am LG Neustadt
An das
OlG Neustadt
In dem Revisionsverfahren Az. (...) beantragen wir
Das Urteil aufzuheben und an das AG zurückzuverweisen.
(...)
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