slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Berichtigungspflicht/Recht auf Gegendarstellung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.presse)
    

Mit Berichtigungspflicht wird die Pflicht der verantwortlichen Redakteurs einer periodisch erscheinenden Druckschrift bezeichnet, zu in der Druckschrift veröffentlichten Tatsachen über Personen, auf Wunsch der betroffenen Personen eine Gegendarstellung zu drucken. Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Pressegesetzen der Länder geregelt (z.B. § 10 Hess. PresseG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: