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Geburtenbuch
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Ein Verzeichnis in das alle Geburten des zuständigen Standesamtsbezirks eingetragen werden. Zu der Eintragung gehören

  • der Name der Eltern,
  • die persönlichen Verhältnisse der Eltern,
  • Ort und Zeit der Geburt des Kindes,
  • Name und Geschlecht des Kindes.

Das Geburtenbuch ist eines der Personenstandsbücher. Werbung:

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