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Freistellungserklärung, Kindesunterhalt
(recht.zivil.familie)
    

Ein Unterhaltsverzicht für die Zukunft wird durch § 1614 BGB untersagt.

Eine wirksame Möglichkeit ist die Freistellungserklärung.

Die Kindesmutter, bei der das gemeinsame Kind Hannes geb. am *** lebt verpflichtet sich hiermit, den Kindesvater von allen Kindesunterhaltsansprüchen freizustellen. 2. Den Beteiligten ist bewußt, dass diese Vereinbarung nur Wirksamkeit im Innenverhältnis hat und der Bestand der Ansprüche von Hannes davon nicht berührt wird.

Dieser Vereinbarungen dürfen nicht mit Regelungen zum Sorge- oder Umgangsrecht verknüpft werden.

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, Schriftform oder auch notarielle Form sind zur Beweissicherung aber angeraten.

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