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Freihafen/Freizone
(recht.)
    

Mit Freihafen/Freizone wird ein Hafen, bzw. ein abgegrenztes Gebiet innerhalb eines inländischen Hafens, bezeichnet, in den aus anderen Staaten Waren verbracht werden können ohne dass der inländische Zoll erhoben wird. Im einheitlichen Zollgebiet der Europäischen Union gilt dies entsprechend für Waren aus Drittstaaten.

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