slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Freigabeerklärung, Hinterlegungsordnung
(recht.zivil.materiell.at.hinterlegung)
    

Mit Freigabeerklärung wird im Zusammenhang mit der Hinterlegung die Erklärung eines Hinterlegungsbeteiligten bezeichnet, mit er der Herausgabe der hinterlegten Sach an den Empfänger zustimmt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 HinterlO).

Zur rechtlichen Durchsetzung bei Verweigerung der Freigabeerklärung siehe unter Hinterlegung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: