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Freibetrag
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Freibetrag (= Freigrenze) wird ein nicht der Anrechung unterliegender Teil eines insgesamt der Anrechnung unterliegenden Betrages bezeichnet. Beispiel: Im Rahmen einer bestimmten Berechnung (z.B. Berechnung der zu zahlenden Steuern) dient ein bestimmter Betrag (z.B. die Höhe des Einkommens) als Grundlage der Berechnung. Dieser Betrag wird aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. wenn der Steuerzahlen Kinder hat) nicht in voller Höhe der Berechnung zugrundgelegt, sondern nur teilweise. Der Teil, der der Berechnung nicht zugrundegelegt wird, wird als Freibetrag (z.B. Kinderfreibetrag) bezeichnet.

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