Von einer formellen Baurechtswidrigkeit spricht man, wenn ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung durchgeführt wurde.
Von einer materiellen Baurechtswidrigkeit spricht man, wenn eine Bauvorhaben gegen materielles Baurecht (Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht) verstößt.
Je nach Eingriffsnorm genügt entweder die formelle Baurechtswidrigkeit oder nur die materielle Baurechtswidrigkeit als Voraussetzung.
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