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Von einem Forderungsübergang spricht man, wenn eine Forderung vom Gläubiger auf einen Dritten übergeht, so dass dieser nun der Gläubiger ist. Ein Forderungsübergang kann entweder auf Rechtsgeschäft (Abtretung o. Zession) oder Gesetz (Legalzession) beruhen.
beruhen
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