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Folgenbeseitigungsanspruch (FBA)
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Mit Folgenbeseitigungsanspruch wird ein verschuldensunabhängiger Anspruch des Bürgers auf die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes, d.h. auf die Wiederherstellung des status quo ante, bezeichnet.

Voraussetzungen:

  1. hoheitlicher Eingriff, der nicht rechtswidrig sein muss
  2. Dadurch Verletzung einer Rechtsposition (eines subjektiven Rechts) des Betroffenen
  3. Bestehen eines rechtswidrigen Zustandes der durch den Eingriff geschaffen wurde
  4. rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Wiederherstellung des status quo ante
  5. Geltendmachung des FBA ist keine unzulässige Rechtsausübung
  6. Wiederherstellung ist dem Verpflichteten zumutbar
  7. ggf. ist ein Mitverschulden des Klägers zu berücksichtigen

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