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Fleetfall (BGHZ 55, 153)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt und recht.urteil)
    

Inhalt
             1. Fundstelle:
             2. Sachverhalt
             3. Gründe
             4. Problematik

1. Fundstelle:

BGHZ 55, 153; NJW 1971, 886.

2. Sachverhalt

In als Bundeswasserstraße eingetragenes Fleet (= schiffbarer Wassergraben) stürzte ein Teil der Ufermauer und eines Wohnhauses. Um weiteres Einstürzen zu verhindern, stützte der Eigentümer das Gebäude mittels Holzstämmen quer über den Fleet, was zu einer Unbefahrkeit führte. Dadurch konnte ein im Fleet liegendes Schiff für mehrere Monate nicht ausfahren.

3. Gründe

Der BGH hat in diesem Fall dem Eigentümer des eingekeilten Schiffs eine Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung zugesprochen.

4. Problematik

Der Fleetfall ist die Grundentscheidung für Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung ohne einen Eingriff in die Substanz der "geschädigten" Sache.

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