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Als Finanzinstrumente werden Wertpapiere, Geldmarktpapiere, Devisen und Derivate bezeichnet.
Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapiergesetzes sind gemäß § 2 Abs. 2b WpHG Wertpapiere (Aktien, Anteile an Gesellschaften die Aktien vergleichbar sind, Genusscheine, Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen Optionsscheine, Futures), Geldmarktinstrumente (alle anderen auf dem Geldmarkt gehandelten Forderungen), Derivate (§ 2 Abs. 2 WpHG) und
Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren.
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