Im Strafrecht bezeichnet man mit Finalnexus die notwendige Zweckverbindung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme beim Tatbestand des Raubs gemäß § 249 StGB:
Das Nötigungsmittel muss zum Zweck der Wegnahme eingesetzt werden. Der Finalnexus ist neben dem Tatbestandsvorsatz im subjektiven Tatbestand zu prüfen.
Beispiel: A sperrt B in dessen Keller ein um die Wohnung leerräumen zu können. => Finalnexus (+)
Beispiel: A sperrt B in dessen Keller ein, um ihm eins auszuwischen. Als er auf dem Rückweg aus dem Keller eine wertvolle Vase sieht beschließt er diese mitzunehmen. => Finalnexus (-)
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