slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

21.11.07 Anonym: Entschuldigung, aber das ist keine Hinrichtung sondern die letztmögliche Alternative um bspw. eine Gefahr von einer Person abzuhalten.
13.12.05 Anonym: Der finale Rettungsschuss ist gesetzlich gesehen freilich kein Vollzug der Todesstrafe,wohl aber doch eine Hinrichtung.